Es gibt sie wieder-Bildungsgutscheine!

Bis zu 500 Euro für Ihre berufliche Weiterbildung! Der Bildungsscheck 2.0 fördert 50 % Ihrer Kursgebühren (maximal 500 Euro).
Man kann den Bildungsscheck 2.0 einmal pro Kalenderjahr beantragen.
Grundsätzlich können Sie den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro .

Der Bildungsscheck 2.0 wird ab dem 1. Februar 2026 in Kraft treten und unterstützt berufliche Weiterbildungen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und beträgt 50 % der anerkannten Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Anträge können einmal pro Kalenderjahr gestellt werden, und der Nachweis des Einkommens erfolgt über einen maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid.

https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

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